Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jonas Ginter · Fotograf & Journalist · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Jonas Ginter (im Folgenden „Auftragnehmer"). Sie gelten für Foto-, Video-, Drohnen- und Multimediaproduktionen sowie alle damit verbundenen Vor- und Nachleistungen gleichermaßen.
Die AGB gelten als vereinbart mit Erteilung des Auftrags, Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot und Anzahlung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) gilt als verbindlich.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Nettoauftragssumme fällig. Mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung fällig.
Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen unter 1.500 € netto kann auf eine Anzahlung verzichtet werden. Die Entscheidung obliegt dem Auftragnehmer.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Auftragnehmer anzuzeigen, sobald erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
§ 3 Stornierung und Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Storniert der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten Termin, gelten folgende Stornogebühren auf die Nettoauftragssumme:
- Bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25 %
- Ab 13 bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50 %
- Ab 6 bis 2 Tage vor Produktionsbeginn: 75 %
- Ab 1 Tag vor Produktionsbeginn oder am Produktionstag: 100 %
Bereits angefallene Drittkosten (Assistenten, Visagisten, Mietequipment, Reisekosten, Locationmieten u. ä.) sind in voller Höhe zu erstatten, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.
Bei Terminverschiebung durch den Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Fristen werden bis zu zwei Verschiebungen gegen eine Bearbeitungspauschale von 150 € netto akzeptiert, sofern ein Ersatztermin innerhalb von acht Wochen vereinbart wird. Ansonsten gelten die Stornogebühren gemäß Absatz 1.
Bei Absage oder Verschiebung durch den Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat (mit Ausnahme von Krankheit, höherer Gewalt und vergleichbaren Ereignissen), entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bereits geleistete Anzahlungen werden erstattet.
§ 4 Auftragsproduktion und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion erforderlich sind, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig vor Produktionsbeginn alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Briefings, Zugänge und Materialien zur Verfügung. Verzögerungen, die hierauf zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung erfolgt die Vorauswahl der zur Lieferung bestimmten Aufnahmen durch den Auftragnehmer.
Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Aufnahmen keine Mängelrügen in Textform zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Im Angebot definierte Korrekturrunden sind im Honorar enthalten. Weitergehende Korrekturen werden nach Aufwand auf Basis des vereinbarten Honorars gesondert berechnet.
§ 5 Drohnenflüge und Luftbildaufnahmen
Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden EU-Drohnenverordnung und der nationalen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist im Besitz eines gültigen EU-Kompetenznachweises (A1/A3) und unterhält eine Drohnenhaftpflichtversicherung.
Voraussetzung für die Durchführung von Drohnenflügen sind geeignete Wetterbedingungen, die Erteilung etwaiger Aufstiegsgenehmigungen und gegebenenfalls Einwilligungen Dritter (Grundstückseigentümer, betroffene Personen).
Sind Drohnenaufnahmen wetter- oder genehmigungsbedingt am vereinbarten Termin nicht durchführbar, wird ein Ersatztermin angeboten. Die durch den Erstversuch entstandenen Kosten (insbesondere Anfahrt und Vorbereitungszeit) werden hälftig in Rechnung gestellt.
§ 6 Honorare und Zahlung
Es gilt das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar. Sämtliche Honorarangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar werden die Erstellung des Bildmaterials sowie die im Angebot ausdrücklich genannten Nutzungsrechte abgegolten. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vergüten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Assistenten, Visagisten, Equipment-Miete, Modellhonorare, Requisiten, Locationmieten, Catering) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Honoraranspruch ist mit Lieferung fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 40 € je Mahnung berechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Bildmaterial vom Auftraggeber nicht veröffentlicht wird.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Foto- und Videoaufnahmen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 UrhG). Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Im Zweifel handelt es sich um ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den im Auftrag bezeichneten Zweck.
Art, Umfang, Dauer, räumlicher und sachlicher Geltungsbereich der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Ist hierzu nichts geregelt, ist maßgeblich der Nutzungszweck, der sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Jede über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung, Verwertung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Das gilt insbesondere für:
- Zweitverwertung in anderen Medien oder Publikationen
- Weitergabe an Konzern-, Tochter- oder verbundene Unternehmen
- Bearbeitung, Verfremdung oder Montage des Bildmaterials
- Einstellung in öffentlich zugängliche Datenbanken oder Archive
- Unterlizenzierung an Dritte
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte sowie Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Vertragsverhältnis.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das im Auftrag des Auftraggebers entstandene Bildmaterial zu Zwecken der Eigenwerbung (insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Portfolios, in Wettbewerbsbeiträgen und in Presseveröffentlichungen) zu nutzen. Wünscht der Auftraggeber eine Beschränkung, ist dies vor Auftragserteilung in Textform mitzuteilen.
§ 8 Ausschluss der Nutzung für KI-Training
Das vom Auftragnehmer gelieferte Bildmaterial darf weder vom Auftraggeber noch von Dritten zum Training, zur Validierung oder zum Fine-Tuning generativer Künstlicher Intelligenz oder vergleichbarer maschineller Lernverfahren verwendet werden. Dies umfasst sowohl die direkte Verwendung als Trainingsdatensatz als auch die Weitergabe an Anbieter solcher Systeme.
Eine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung im Sinne von § 44b UrhG (Text- und Data-Mining) wird hiermit für sämtliches vom Auftragnehmer geliefertes Material widerrufen beziehungsweise nicht erteilt.
Der Auftraggeber stellt durch geeignete vertragliche und technische Maßnahmen sicher, dass das Bildmaterial bei Veröffentlichung nicht ohne Weiteres für automatisiertes Scraping zugänglich ist.
§ 9 Persönlichkeitsrechte, Model Releases und Datenschutz
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, insbesondere die Einholung von Einwilligungen abgebildeter Personen (Model Releases), Genehmigungen für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen und vergleichbaren Institutionen, obliegt dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Werden Aufnahmen von Mitarbeitenden des Auftraggebers oder dessen Kunden erstellt, ist der Auftraggeber für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen nach Art. 6 und 7 DSGVO sowie § 22 KunstUrhG verantwortlich.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung. Eine Datenschutzerklärung ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.
Bei Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO wird auf Wunsch des Auftraggebers ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, ihm liegt ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular vor. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung ist der Auftraggeber für die sachgemäße Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.
§ 11 Datensicherung und Archivierung
Der Auftragnehmer bewahrt das gelieferte Bildmaterial für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
Eine Garantie für die unbegrenzte Verfügbarkeit oder die erneute Lieferbarkeit der Daten wird nicht übernommen. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eigene Sicherungskopien des gelieferten Materials anzulegen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bremen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Jonas Ginter
- Visual Engineer · Fotografie · Film · Drohne
- Plantage 9 · 28215 Bremen · Deutschland
- Tel. +49 (0) 172 362 362 0 · jonas@jonasginter.de · www.jonasginter.de
- USt-IdNr. DE298044765
Plantage 9 · 28215 Bremen · Deutschland
Tel. +49 (0) 172 362 362 0 · jonas@jonasginter.de · www.jonasginter.de
USt-IdNr. DE298044765